Zu den sogenannten extrahierten oder fermentierten Milchprodukten zählen verschiedene Milchprodukte wie Butter, Butterschmalz, Halbfettbutter, Käse, Frischkäse, Weichkäse, halbfester Schnittkäse, Schnittkäse, Hartkäse, Milchmischerzeugnisse, Molke, Quark, Sahne und Kaffeesahne. Auch Sauermilch-Produkte, in denen Milchsäure enthalten ist, wie Buttermilch, Dickmilch, Joghurt, Kefir, Schmand und Crème fraîche zählen dazu.
Als Milchveredelung bezeichnet man einen Herstellungsprozess von Milchprodukten. Bei der Milchveredelung handelt es sich vereinfacht ausgedrückt, um den kontrollierten Verderb von Milchprodukten. Für die Milchveredelung werden unter anderem Milchsäurebakterien eingesetzt. Auch das sogenannte Lab kann zur Milchveredelung eingesetzt werden.
Molkereien und Käsereien nutzen die Milchveredelung, um die verschiedenen Milchprodukte aufzuwerten. Bekannte veredelte Milchprodukte sind zum Beispiel Sahne, Butter, Buttermilch, Käse und Sauermilch. Veredelte Milchprodukte können nicht nur pur genossen werden, sondern dienen häufig für die Herstellung von weiteren Produkten. So werden Butter und Rahm beispielsweise in der Backindustrie oder zur Herstellung von Speiseeis benötigt.
Milchrohstoffe wie Milchpulver, Molkepulver, die Laktose, die besser bekannt ist als Milchzucker und ähnliche Stoffe, die aus der Milch gewonnen werden bzw. extrahiert werden, zählen ebenso zu den veredelten Milchprodukten. Die Stoffe werden in der Lebensmittelindustrie, Pharmazie, im Kosmetikbereich und in vielen weiteren Bereichen verwendet.
Landwirtschaftliche Betriebe und Molkereien müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Milchveredelung durchführen zu können. Maschinen zur Pasteurisierung der Milch oder zur Trocknung von Milch müssen über eine offizielle Zulassung verfügen und regelmäßig durch den TÜV überprüft werden. Alle Milchprodukte sowie die Milch selbst unterliegen ständigen Kontrollen durch ein Lebensmittellabor. Landwirte, die die Milchveredelung durchführen dürfen, müssen über einen Nachweis verfügen, dass sie an einem Lehrgang zur Milchverarbeitung mit Sachkundeprüfung teilgenommen haben. Die Raumausstattung muss den Hygieneanforderungen gemäß der EU-Zulassung entsprechen.